Keramiktransport mit Stapler
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Personentransport mit Stapler und Arbeitskorb - Neuerungen ab dem 1. Januar 2009
Allgemeine Bedingungen zum Hochheben von Personen mit Stapler und Arbeitskorb ab dem 1. Januar 2009 - Merkblatt der SUVA
Was gilt ab dem 1. Januar 2009?
Ausnahmebewilligungen können nur noch auf schriftlichen Antrag des Betreibers und im Einzelfall erteilt werden. Der Antrag ist an die Suva zu richten. Im beiliegenden AS 407.d ist festgehalten, welche Kriterien zur Ausstellung von Ausnahmebewilligungen erfüllt sein müssen. Die wichtigsten daraus sind:
· Der Arbeitnehmer wird maximal 5 Metern in die Höhe gehoben.
· Der Arbeitnehmer führt nur Unterhalt- oder Wartungsarbeiten aus.
· Die Arbeiten werden ausschliesslich im Gebäudeinnern ausgeführt.
· Der Staplerfahrer verfugt Ober eine Ausbildung gemäss SGL-Richtlinie.
· Der Stapler verfügt Ober eine Tragfähigkeit von mindestens 1500 kg.
· Es werden max. 6 Einsätze pro Jahr durchgeführt, die nicht länger als zwei Stunden dauern.
Sind alle Voraussetzungen gemäss AS 407.d erf011t, wird das Gesuch geprüft und dem Gesuchsteller der Entscheid mitgeteilt.
Was bedeutet diese Praxisänderung ab dem 1. Januar 2009 konkret für die Betriebe?
Für Personentransporte mit Stapler und Arbeitskorb, bei denen die Kriterien gemäss AS 407.d nicht erfüllt sind, werden keine Ausnahmebewilligungen mehr erteilt. Für solche Einsätze sind ab dem 1. Januar 2009 generell Geräte zu verwenden, die vom Hersteller für den Personentransport ausdrücklich vorgesehen sind. Wir raten den Betrieben deshalb, jetzt bereits zu Überprüfen, ob sie von dieser Änderung betroffen sind. Sollte dies der Fall sein, können sich die Betriebe von den Herstellern von Hebegeräten ober die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informieren lassen. Oft können die erforderlichen Geräte für den notwendigen Einsatz auch eingemietet werden.
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