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Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Am 1. November 2005 wurde der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erstmals vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt. Die Erneuerung erfolget per 01. Januar 2010. Die Vertragsparteien sind überzeugt, dass die sich stellenden arbeitsrechtlichen Probleme des Plattenlegergewerbes am besten gelöst werden, wenn die Sozialpartner diese gemeinsame und partnerschaftlich behandeln. Zu diesem Zweck und im Bestreben, eine gesunde Branche mit Vollbeschäftigung zu erhalten und den Arbeitsfrieden zu wahren, verpflichten sie sich, nach Treu und Glauben angemessene Lösungen herbeizuführen und die Interessen der Berufsorganisation gebührend zu fördern.
Formulare für die Abrechnung Berufs- und Vollzugskostenbeiträge 2012
Geltungsbereich Aargau, Bern, Glarus, Solothurn, Zentralschweiz und Zürich |
GAV-AVE
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CCT en français
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GAV-AVE Einzelvertrag
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CCT contrat individuel
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Vorteile für Mitglieder und ihre Mitarbeiter |
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GAV Artikel 10.1.5 Zweckbestimmung der Einnahmen 80% sind für die Ausbildung zu verwenden
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Die Anspruchsberechtigten erhalten beim Besuch von GAV-Vollzugsfondsberechtigten Kursen und Lehrgängen Fr. 60.00/Tag: SPV/VHP Kurse/bei Kursen der Sektionen/bei UNIA Kursen/bei Lehrmeisterkursen
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Lernende
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Pro Lehrjahr wird für die Ausbildungskurse eine max. Pauschale von Fr. 200.00 entrichtet und Stützkurse werden mit insgesamt einmal Fr. 100.00 für 3 Lehrjahre unterstützt.
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Leistungsbegrenzung
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Maximale Leistungen sind begrenzt auf Fr. 300.00/Jahr oder 5 Kurstage pro Person und Jahr |

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| © 2013 SPV Schweizerischer Plattenverband, Keramikweg 3, 6252 Dagmersellen, fon 062 748 42 52, fax 062 748 42 50, E-mail | Impressum |
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