Im Einvernehmen mit den Vertragsparteien kann die kantonale Behörde in Einzelfällen die berufliche Grundbildung verkürzen. Voraussetzung für eine Verkürzung ist, dass die lernende Person bereits über berufsspezifische Vorkenntnisse verfügt oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf absolviert hat.
Der Berufsfachschule steht ein Antragsrecht für eine Verkürzung der beruflichen Grundbildung zu (BBV Art. 18). Die Verkürzung erfolgt in der Regel um ein bis zwei Jahre.
Im Gegensatz zu Nachholbildung wird bei einer verkürzten beruflichen Grundbildung ein Lehrvertrag abgeschlossen.
Die verkürzte berufliche Grundbildung wird mit dem herkömmlichen Qualifikationsverfahren abgeschlossen.
Mehr Kompetenz, mehr Erfolg, mehr Perspektiven
Auch Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein eidgenössisches Berufsattest erlangen. Das bringt viele Vorteile – zum Beispiel mehr Arbeitsplatzsicherheit, bessere Anstellungsbedingungen, grössere Aufstiegschancen.
Menschen ohne anerkannten Berufsabschluss oder mit einem veralteten Berufsabschluss haben ein erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden. Zudem haben sie weniger Möglichkeiten, sich weiterzubilden und damit ihre berufliche Laufbahn aktiv zu gestalten. Das muss nicht sein. Denn auch Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangen.
Vorteile sichern
2018 haben dies rund 9000 Erwachsene geschafft. Dank dem Berufsabschluss profitieren sie von vielen Vorteilen:
Je nach Beruf und (Sprach-)Region gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Erwachsenenalter einen Berufsabschluss zu erlangen. In manchen Berufen stehen spezifische Angebote zur Verfügung, in anderen profitieren Erwachsene von denselben Möglichkeiten wie Jugendliche. Detaillierte Auskünfte und individuelle Beratung erhalten Interessierte bei den Berufs- und Laufbahnberatungsstellen ihres Wohnkantons (siehe Kasten).
Arbeitgeber einbeziehen
Berufstätige sollten nach Möglichkeit das Gespräch mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber suchen. Viele Unternehmen unterstützen erwachsene Mitarbeitende dabei, einen Berufsabschluss zu erlangen – zum Beispiel mit flexiblen Arbeitszeiten, einem erwachsenengerechten Lohn während der Ausbildung. Denn Unternehmen benötigen qualifizierte Fachkräfte und wollen bewährte Mitarbeitende durch gezielte Förderung im Unternehmen halten.
Im Rahmen einer Kommunikationsoffensive des Bundes erzählen Berufsleute, die als Erwachsene einen anerkannten Berufsabschluss erlangt haben, in kurzen Videos über ihre Beweggründe und ihre Erfahrungen (Link siehe Kasten). Zu Wort kommen auch Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen sowie Berufsberaterinnen und -berater.
Information und Beratung
Auf der Webseite von BERUFSBILDUNGPLUS.CH kommen in 21 Video-Porträts Erwachsene zu Wort, die einen Berufsabschluss gemacht haben. Ausserdem schildern Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der Berufsberatung aus Ihrer Sicht die Vorteile eines Berufsabschlusses für Erwachsene.
Individuelle und kostenlose Beratung für Erwachsene und Unternehmen erteilen die regionalen Anlaufstellen. Kontaktangaben unter www.berufsbildungplus.ch › Erwachsene
Wer das Qualifikationsverfahren ohne berufliche Grundbildung absolvieren möchte, muss sich die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des angestrebten Berufs aneignen. Es steht den Interessierten offen, auf welchem Weg sie sich vorbereiten:
Wenn die Allgemeinbildung bereits in einer früheren beruflichen Grundbildung erworben worden ist, kann der Kanton die Kandidierenden vom Qualifikationsverfahren für die Allgemeinbildung dispensieren.
Die kantonalen Ämter für Berufsbildung sind für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV zuständig. Die interessierten Personen müssen einen Antrag an den Kanton stellen. Das Berufsbildungsamt prüft aufgrund der eingereichten Gesuchsunterlagen, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung und allfällige Dispensationen.