Subventionen in der Höheren Berufsbildung

 

Das wichtigste in Kürze:

- Subventionen werden nur an Teilnehmer bewilligt

- Die Kurskosten dürfen daher nur von den Teilnehmern an die Kursanbieter bezahlt werden

- Der Arbeitgeber kann mittels einer Weiterbildungs- resp. Darlehensvereinbarung finanziell den Teilnehmer unterstützen. Eine Vorlage finden Sie auf der rechten Seite.

Bereiten Sie sich unabhängig von den Kursangeboten des SPV auf eine der im Merkblatt aufgeführten eidgenössischen Prüfungen vor?

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des SBFI.

 

Plattenlegerfonds gemäss LGAV

Der LGAV Platten gilt für die ganze Deutsschweiz ohne BS und BL.  

Die Entschädigung muss mit dem Auftragsformular/Plattenlegerfonds (Bildungsfonds) bis spätestens 31. März des laufenden Jahres rückwirkend für die entschädigungsberechtigte Aus- und Weiterbildung des Vorjahres der ZPBK eingereicht sein. Dieses darf NUR vom Arbeitgeber ausgefüllt resp. eingereicht werden.

Detailinformationen finden Sie auf der LGAV-Homepage

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